KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
3. KI-Verordnung
3.12. Ausnahmen von der Transparenzpflicht.
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Ausnahmen von der Transparenzpflicht
Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 KI-VO gelten nicht uneingeschränkt für jeden mit einem KI-System erzeugten Inhalt. Unter bestimmten Bedingungen sind Betreiber zu einer angepassten oder gar keiner Kennzeichnung verpflichtet.

Künstlerische und kreative Werke
Sind KI-generierte Bilder, Töne oder Videos, die den Charakter von Deepfakes haben, Teil eines erkennbaren Werkes, gelten erleichterte Bedingungen:
Satire, fiktionale Werke oder sonstige künstlerische/kreative Arbeiten.
Muss erfolgen, darf aber dezent sein (z. B. Wasserzeichen, Hinweis im Abspann oder kurzer Disclaimer).
Sonderfall: KI-generierte Texte
Ein informierender Text (z. B. auf der Schulhomepage) muss nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden, wenn zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Der Inhalt wurde durch eine Person an der Schule kontrolliert.
- Die Schulleitung bzw. der Homepage-Verantwortliche übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
Wie sieht es mit der Transparenzpflicht bezüglich von mit KI erstellten Unterrichtsmaterialien aus? Das erklärt die nächste Seite.
Bildbeschreibung: Label by Athok; von Noun Project ; CC BY 3.0