3. KI-Verordnung

3.12. Ausnahmen von der Transparenzpflicht.

 

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Ausnahmen von der Transparenzpflicht

Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 KI-VO gelten nicht uneingeschränkt für jeden mit einem KI-System erzeugten Inhalt. Unter bestimmten Bedingungen sind Betreiber zu einer angepassten oder gar keiner Kennzeichnung verpflichtet.

Künstlerische und kreative Werke

Sind KI-generierte Bilder, Töne oder Videos, die den Charakter von Deepfakes haben, Teil eines erkennbaren Werkes, gelten erleichterte Bedingungen:

Kontext:
Satire, fiktionale Werke oder sonstige künstlerische/kreative Arbeiten.
Kennzeichnung:
Muss erfolgen, darf aber dezent sein (z. B. Wasserzeichen, Hinweis im Abspann oder kurzer Disclaimer).

Sonderfall: KI-generierte Texte

Ein informierender Text (z. B. auf der Schulhomepage) muss nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden, wenn zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Der Inhalt wurde durch eine Person an der Schule kontrolliert.
  2. Die Schulleitung bzw. der Homepage-Verantwortliche übernimmt die redaktionelle Verantwortung.

Wie sieht es mit der Transparenzpflicht bezüglich von mit KI erstellten Unterrichtsmaterialien aus? Das erklärt die nächste Seite.

Bildbeschreibung: Label by Athok; von Noun Project ; CC BY 3.0