KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
2. Datenschutzrecht
2.9. Hintergrundwissen - Nutzung von KI via API
🚫 Keine direkte Nutzung
Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht anweisen, direkt Konten bei kommerziellen Anbietern (OpenAI, Google, Anthropic, Meta etc.) oder auch EU-Anbietern wie Mistral zu nutzen (siehe 2.3). Die Risiken werden aktuell als zu hoch und nicht verlässlich abschätzbar eingestuft.
Gegenwärtig sind wir noch an einem Punkt, an welchem es selbst nicht zulässig ist, Schülerinnen und Schüler direkt mit EU Anbietern wie Mistral interagieren zu lassen oder mit von in der EU ansässigen Firmen bereitgestellten Open Source Versionen von gängigen Systemen der großen Anbieter oder frei entwickelten Varianten davon. Noch hält man die dabei entstehenden Risiken für nicht verlässlich abschätzbar.
💡 Die Lösung: Nutzung via API
Die wichtigste Alternative ist die Nutzung über eine spezielle Schnittstelle: die API (Application Programming Interface). Landeslösungen wie ais.chat sowie Plattformen wie fobizz oder SchulKI nutzen genau diesen Weg.
Zusage der Anbieter: Über APIs eingegebene Inhalte werden NICHT für das Training der Modelle verwendet.
Unterschied: Lehrkräfte- vs. Schülerzugänge
Lehrkräfte, bleiben wie alle Nutzer gegenüber dem KI-Anbieter anonym, haben in der Plattform jedoch individualisierte Accounts. Schüler erhalten Zugriff meist temporär über Links oder QR-Codes.