3. KI-Verordnung

3.9. KI-Kompetenz

KI-Kompetenz als gesetzliche Pflicht

Die KI-Verordnung widmet dem Begriff der KI-Kompetenz in Art. 4 KI-VO einen eigenen Artikel. Für Schulen als Betreiber ergibt sich daraus die Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau beim Personal sicherzustellen.

Was muss das schulische Personal leisten?

Lehrkräfte und weiteres Personal, die KI-Systeme steuern, müssen über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Technisches Verständnis & fachliche Erfahrung: Ein grundlegendes Wissen über die Funktionsweise der genutzten Systeme.
  • Schulung & Kenntnis des Einsatzkontexts: Vertiefte Kenntnisse über den spezifischen Einsatz, etwa bei KI-Assistenten im Unterricht oder zur Vorbereitung von Bewertungen.
  • Berücksichtigung von Schutzbedürfnissen: Angemessene Beachtung der Belange von Schülern, Eltern und weiteren Betroffenen.

Die Rollen der Schülerinnen und Schüler

Schüler bewegen sich in zwei zentralen Rollen im Kontext von KI-Systemen:

1. Als Betroffene

Sie sind Empfänger von KI-Entscheidungen, z. B. bei KI-gestützten Bewertungen oder automatisiertem Text-Feedback.

2. Als Nutzende

Sie interagieren aktiv mit KI-Systemen, etwa beim Befragen simulierter historischer Figuren oder beim Erstellen von KI-Bildern oder als Nutzer von KI-gestützten Lern‑ und Übungsassistenzsystemen. 

In beiden Rollen ist KI-Kompetenz (als Teil der allgemeinen Medienkompetenz) essenziell, um Systeme sinnvoll und gewinnbringend zu nutzen sowie Chancen und Risiken kritisch reflektieren zu können.

Bildquelle: Competence by Camallia23; von Noun Project ; CC BY 3.0