KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
3. KI-Verordnung
3.9. KI-Kompetenz
KI-Kompetenz als gesetzliche Pflicht
Die KI-Verordnung widmet dem Begriff der KI-Kompetenz in Art. 4 KI-VO einen eigenen Artikel. Für Schulen als Betreiber ergibt sich daraus die Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau beim Personal sicherzustellen.
Was muss das schulische Personal leisten?
Lehrkräfte und weiteres Personal, die KI-Systeme steuern, müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
- Technisches Verständnis & fachliche Erfahrung: Ein grundlegendes Wissen über die Funktionsweise der genutzten Systeme.
- Schulung & Kenntnis des Einsatzkontexts: Vertiefte Kenntnisse über den spezifischen Einsatz, etwa bei KI-Assistenten im Unterricht oder zur Vorbereitung von Bewertungen.
- Berücksichtigung von Schutzbedürfnissen: Angemessene Beachtung der Belange von Schülern, Eltern und weiteren Betroffenen.

Die Rollen der Schülerinnen und Schüler
Schüler bewegen sich in zwei zentralen Rollen im Kontext von KI-Systemen:
Sie sind Empfänger von KI-Entscheidungen, z. B. bei KI-gestützten Bewertungen oder automatisiertem Text-Feedback.
Sie interagieren aktiv mit KI-Systemen, etwa beim Befragen simulierter historischer Figuren oder beim Erstellen von KI-Bildern oder als Nutzer von KI-gestützten Lern‑ und Übungsassistenzsystemen.
In beiden Rollen ist KI-Kompetenz (als Teil der allgemeinen Medienkompetenz) essenziell, um Systeme sinnvoll und gewinnbringend zu nutzen sowie Chancen und Risiken kritisch reflektieren zu können.
Bildquelle: Competence by Camallia23; von Noun Project ; CC BY 3.0