4. Urheberrecht

4.2. Sind Prompts urheberrechtlich geschützt?

Sind meine Prompts urheberrechtlich geschützt?

Die Frage scheint zunächst trivial: Man sollte erwarten, dass ein erstellter Textprompt Schutz genießt, sobald er eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht. Die rechtliche Realität ist jedoch komplex.

Ein Prompt müsste eine der folgenden Kategorien des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erfüllen, was in der Praxis selten der Fall ist:

Sprachwerk
(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG)

Trifft bei meist kurzen oder rein anweisenden Prompts in der Regel nicht zu.

Computerprogramm
(§ 69a UrhG)

Hiervon kann bei einem Prompt im herkömmlichen Sinne nicht ausgegangen werden.

Hinweis zu System-Prompts: Bei technischen Voreinstellungen durch Bildungsanbieter kommt eher ein Schutz als Geschäftsgeheimnis in Betracht. (GeschGehG)

⚖️ Juristische Einzelfallprüfung

Ob ein Prompt tatsächlich urheberrechtlichen Schutz genießt – sei es als Sprachwerk oder in einer anderen Kategorie –, ist keine pauschale Ja/Nein-Frage. Letztlich müssten Gerichte im Einzelfall entscheiden, ob die erforderliche Schöpfungshöhe im spezifischen Kontext erreicht wurde. Diese Unsicherheit gilt für alle Rechtsbereiche, die ein Urheberrecht eventuell begründen könnten.

📲 Kleingedrucktes beachten: Die Rolle der AGB

Ein oft übersehener, aber praxisrelevanter Aspekt ist die vertragliche Ebene zwischen Nutzer und Plattform:

Training der KI-Modelle

Zudem behalten sich viele KI-Anbieter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, eingegebene Prompts für das Training ihrer Modelle zu nutzen.

Konsequenz für Lehrkräfte: Selbst wenn ein Prompt theoretisch schützenswert wäre, räumt man dem Anbieter einer privat kostenlos genutzten KI-Plattform durch die Nutzung oft weitreichende Rechte an der Verwertung dieser Eingaben ein. Bei offiziell durch das Land oder die Schule bereitgestellten Lösungen ist dieses Training meist explizit ausgeschlossen.

Prompt Symbol

ABER

Egal wie elaboriert ein Prompt ist und wie viel Energie man investiert hat: 
Die Inhalte, die eine KI daraus generiert (Output), sind nach geltendem Recht NICHT urheberrechtlich geschützt.

Sie gelten als Werk einer Maschine und nicht als menschliche Schöpfung.

Bildquelle: Prompt by Mol Media; Noun Project; CC BY 3.0