4. Urheberrecht

4.1. Dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte in einen Prompt eingegeben werden?

Bei der Frage, welche Inhalte in einen Prompt eingegeben werden dürfen, ist entscheidend, wer der Urheber ist.

✅ Fall 1: Der Nutzer ist selbst der Urheber

In diesem Fall gibt es keine urheberrechtlichen Bedenken. Der Nutzer entscheidet selbst über die Verwendung seiner Inhalte.

Wichtig zum Training der KI:
  • Bei offiziellen schulischen KI-Plattformen werden Inhalte nicht zum Training der Modelle verwendet.
  • Bei privaten/kostenlosen Plattformen können Eingaben hingegen oft zum Training genutzt werden.

⚠️ Fall 2: Das Urheberrecht liegt bei Dritten

Hier ist Vorsicht geboten. Die Zulässigkeit hängt stark von der Quelle und der Lizenz ab:

Bildungsmedien (Schulbücher etc.)

Die Eingabe in KI-Systeme stellt eine Vervielfältigung dar, die nicht durch den Fotokopiervertrag abgedeckt und somit gesetzlich untersagt ist.

Nutzen Sie stattdessen die geschlossenen KI-Anwendungen der jeweiligen Verlage.
🔗 Info: Verband Bildungsmedien

Inhalte hinter Bezahlschranken

Diese dürfen nicht einfach kopiert und in einen Prompt eingefügt werden. Dies kann urheberrechtlich problematisch sein und gegen Nutzungsbedingungen verstoßen.

Creative Commons & Gemeingut

Diese Inhalte können grundsätzlich in KI-Plattformen genutzt werden.

Ausnahme: "Share Alike" (SA), falls der Urheber eine KI-Nutzung darin explizit ausschließt.

Frei zugängliche Internetquellen

Websites, PDFs oder Mediendateien können KI-Systemen als Grundlage zugeführt werden (z. B. via Link oder kurze Auszüge).