KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
4. Urheberrecht
4.1. Dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte in einen Prompt eingegeben werden?
Bei der Frage, welche Inhalte in einen Prompt eingegeben werden dürfen, ist entscheidend, wer der Urheber ist.
✅ Fall 1: Der Nutzer ist selbst der Urheber
In diesem Fall gibt es keine urheberrechtlichen Bedenken. Der Nutzer entscheidet selbst über die Verwendung seiner Inhalte.
- Bei offiziellen schulischen KI-Plattformen werden Inhalte nicht zum Training der Modelle verwendet.
- Bei privaten/kostenlosen Plattformen können Eingaben hingegen oft zum Training genutzt werden.
⚠️ Fall 2: Das Urheberrecht liegt bei Dritten
Hier ist Vorsicht geboten. Die Zulässigkeit hängt stark von der Quelle und der Lizenz ab:
Die Eingabe in KI-Systeme stellt eine Vervielfältigung dar, die nicht durch den Fotokopiervertrag abgedeckt und somit gesetzlich untersagt ist.
Nutzen Sie stattdessen die geschlossenen KI-Anwendungen der jeweiligen Verlage.
🔗 Info: Verband Bildungsmedien
Diese dürfen nicht einfach kopiert und in einen Prompt eingefügt werden. Dies kann urheberrechtlich problematisch sein und gegen Nutzungsbedingungen verstoßen.
Diese Inhalte können grundsätzlich in KI-Plattformen genutzt werden.
Ausnahme: "Share Alike" (SA), falls der Urheber eine KI-Nutzung darin explizit ausschließt.
Websites, PDFs oder Mediendateien können KI-Systemen als Grundlage zugeführt werden (z. B. via Link oder kurze Auszüge).