3. KI-Verordnung

3.14. KI und Recht in der Praxis I

Praxisbeispiel: Der rechtliche Rahmen in Baden-Württemberg

Wie wird KI-Regulierung konkret umgesetzt? Ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt, wie gesetzliche Leitplanken den Schulalltag definieren und Lehrkräften Handlungssicherheit geben.

Die gesetzliche Basis

Seit 2024 erlaubt § 115b des Schulgesetzes (SchulG BW) den Einsatz automatisierter Verfahren zur individuellen Förderung.

Präzisiert wird dies durch die Digitalunterrichtsverordnung (DUVO).

Was sind "anpassungsfähige Verfahren"?

Hierunter fallen Systeme (z. B. KI-Tutoren), die:

  • automatisch passende Lernangebote auswählen
  • sich interaktiv an den Lernfortschritt anpassen
  • gezieltes Feedback beim individuellen Üben geben

Zentrale Pflichten & Leitplanken

Transparenz Schulen müssen über die Nutzung und die genaue Funktionsweise der Systeme informieren.
KI-Training Verbot Schülerdaten dürfen nicht zum Training der KI-Modelle verwendet werden.
Datenschutz Keine Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z. B. Herkunft, Gesundheit) in der Plattform.
Einsichtnahme Lehrkräfte dürfen Lernstände einsehen, müssen den Zeitpunkt aber vorab ankündigen.

Wichtig für die Notenbildung

KI-gestützte Leistungen dürfen nur dann in die Note einfließen, wenn sie von der Lehrkraft fachlich und pädagogisch geprüft wurden. Die KI liefert nur Zuarbeit – die Entscheidung liegt beim Menschen.