5. Fachbegriffe erklärt

5.2. KI-System

Was unter einem KI-System zu verstehen ist, beschreibt Art. 3 der KI-Verordnung

"„KI‑System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;"

Es geht um Computerprogramme mit Eigenständigkeit – von teilautonom bis weitgehend selbständig. Sie können sich durch Lernen verändern. Aus Eingaben etwa durch Nutzer oder Sensormessungen (etwa in einem selbstfahrenden Auto) leiten sie Ziele ab: klar vorgegebene (explizit, z. B. „Finde Route“) oder selbst erschlossene (implizit, z. B. aus Trainingsdaten). Daraus folgen Ausgaben wie Texte, Bilder oder Steuerbefehle, die die reale Welt (physisch, z. B. Auto lenken oder ein Feedback geben) oder virtuelle Räume (z. B. Spiel oder eine Lernumgebungen) beeinflussen.

Aus der Beschreibung sollte klar geworden sein, dass der Begriff des KI-Systems sehr umfassend ist und mehr beschreibt als Große Sprachmodelle (LLM) wie z.B. GPT-4 oder Claude 3.0.