KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
3. KI-Verordnung
3.15. KI und Recht in der Praxis II
Praxisbeispiel: Der rechtliche Rahmen in NRW
Im Gegensatz zu Baden-Württemberg gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher keine spezifische "KI-Regelung" im Schulgesetz. Stattdessen greifen etablierte Normen und die europäische KI-Verordnung.
Rechtliche Einordnung
KI-gestützte Systeme werden in NRW als Lehr- und Lernsysteme gemäß § 120 Abs. 5 SchulG NRW gefasst.
Mangels bereichsspezifischer KI-Regeln gelten hier die allgemeinen Grundsätze der DS-GVO und des Schulgesetzes.
Wann wird es komplex? Die Unterscheidung:
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.
- Vorab-Information der Betroffenen.
- Nutzung nur im erforderlichen Rahmen.
- Zusätzliche Transparenzpflichten greifen.
- Strikte menschliche Kontrollpflicht (Aufsicht) ist zwingend erforderlich.
Die Rolle der Lehrkraft
Besonders bei Hochrisiko-Systemen, die Lernvorgaben automatisch ohne direkte menschliche Entscheidung verändern, gilt:
- ● Lehrkräfte müssen die Entscheidungen der KI jederzeit nachvollziehen können.
- ● Lehrkräfte müssen in der Lage sein, die Steuerung bei Bedarf manuell anzupassen.